Darf ich Bücher kopieren und an meine Schülerinnen und Schüler im online-Unterricht oder auf anderem digitalen Wege weitergeben?

Diese Frage hat mich die letzten Tage ziemlich beschäftigt. Zu einer rechtlich-soliden Antwort bin ich aber natürlich nicht gekommen. Auch das erneute Lesen des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG), dass Anfang 2018 in Kraft trat, hat mir dabei nicht wirklich Sicherheit gegeben.

 

Meine Überlegungen (!) zu dieser Frage wäre daher diese:

 

1. Das Vorlesen und Zeigen von Büchern im Unterricht ist meiner Meinung nach problemlos möglich. Unterricht ist in Bayern als "nicht-öffentlich" definiert. Daran ändert auch die digitale Form des Unterrichts nichts.

 

2. Das Kopieren/Vervielfältigen und "Weitergeben" von Büchern ist eine andere Sache. Im "Fotokopiervertrag" sind die Regeln für Scans und Kopien (zwar hier explizit für Schulbücher) aufgeführt. Hierbei gilt eine Begrenzung auf 15% des Werkes, nicht aber jedoch mehr als 20 Seiten. Das würde für eine Lektüre eventuell nur begrenzt Sinn machen.

 

Die digitalen Kopien können im Rahmen des Unterrichts (!) auch auf passwortgeschützten (!) Plattformen weitergegeben werden. Ob im Fall der Fälle Padlet als Plattform vor einem Gericht als geschützte Plattform gilt, weiß ich nicht. Schulmanager oder mebis schon eher.

 

Die Audiodatei der Lehrkraft, die vorliest, ist dabei sicherlich nicht das Problem. Bei der Verwendung der Illustrationen oder gar der kompletten Buchseiten ist das aber selbstverständlich etwas anderes. Im aktuellen Gesetzestext lässt sich da schon eine Möglichkeit finden, dass Werke unter bestimmten Bedingungen auch öffentlich vorgetragen werden dürfen. Scans oder Kopien aber eben nicht. Darum würde ich als Lehrkraft eher andere Geschichten anbieten, als solche, die ich mit selbsterstellten Scans oder Kopien digitalisiere.

 

Mögliche Quellen dafür wären z.B. diese, die sich leicht verlinken lassen

- kiraka

- Kinderhörspiele bei Kakadu

- eher wissenschaftliche Texte (verpackt in Podcasts) sind hier gesammelt

- ohrka

- hilfreich und zur Weitergabe für Eltern kann diese Seite sein

- die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bieten auch oft einen Fundus an frei verfügbaren Hörbüchern oder Hörspielen (z.B. SWR2, oder das breite Angebot von BR Kinder)

 

 

Ansonsten: Um auf Nummer sicher zu gehen, muss Verlag, Autor, Illustrator explizit um die Nutzungsrechte gebeten werden.

 

Anmerkung:

Diese Überlegungen (!) stellen keine Rechtsberatung da!

 

Ralf Loheit